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Frei denken. Frei wählen. Freie Wähler wählen.
In der Freien Wählergemeinschaft im Landkreis Miesbach können nur parteilose Bürger Mitglieder sein, und zwar durch die Mitgliedschaft in einem Ortsverein in einer der 17 Kommunen; ausgenommen hiervon sind Doppelmitgliedschaften in FWG und Freie-Wähler-Partei.
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